Sozialisten und Sozialpolitiker haben, um ihre Umverteilungen und Einschränkungen der Vertragsfreiheit zu legitimieren, diesen Freiheitsbegriff umgedeutet. Er bedeutet nun so viel wie „Freiheit von Mangel und Not“ oder gar „Freiheit von Furcht“. Diese „neue Freiheit“ soll uns aus dem Zwang der Umstände, die uns alle nur eine begrenzte Wahl der Lebensgüter zur Verfügung stellen (wenn auch für den einen mehr als für den anderen), befreien. „Freiheit“ wird also als Versorgtsein verstanden, als Macht oder Wunscherfüllung. Nach dieser Logik ist der wohlversorgte Kettenhund im Bauernhof frei, der wilde Fuchs, im ständigen Kampf um seinen Lebensunterhalt, unfrei; der kümmerlich dahinlebende Almbauer ist unfrei, der wohlversorgte Sklave dagegen frei. „Frei“ sind nach diesem Verständnis auch Kinder und Gefängnisinsassen, die ja jederzeit gut versorgt sind. Man kann aber frei und gleichzeitig arm und unglücklich sein, ja selbst hungern müssen. Und auch ohne staatliches Kita-Angebot hat man „Wahlfreiheit“.
So lockt man die Bürger unter irreführenden Freiheitsparolen in die soziale Knechtschaft, denn man soll nie vergessen, dass unser Wohlfahrtsstaat mit seiner Staatsversorgung für alle (Wilhelm Röpke spricht von „komfortabler Stallfütterung“) immer auch ein Zwangsstaat sein muß, der den Menschen die Freiheit nimmt, die Form ihrer Lebensvorsorge selber zu wählen und zu diesem Zweck auch ihre Eigentumsfreiheit mehr oder weniger sozialisiert. Denken wir daran, dass der deutsche Facharbeiter bei realistischer Rechnung nur noch ein Drittel Netto hat (seine Kollegen in den USA und Japan haben dagegen noch zwei Drittel). Ein Teil dessen, was die Regierung ihm im Namen von Freiheit oder gar sogenannter sozialer Gerechtigkeit weggenommen hat, bekommt er freilich auf Antrag zurück. Man hätte es ihm natürlich gleich in der Tasche lassen können, so könnte er die Erziehung und Ausbildung seiner Kinder selber bezahlen und für sein Alter selber vorsorgen. Aber was sollen dann diejenigen tun, die dieses Geschäft besorgen? Das „Soziale“ stellt inzwischen den größten Posten des Bundeshaushalts dar. Hätten die Bürger „mehr Netto“, hätten die Politiker wahrscheinlich nachmittags frei.
Nicht zu vergessen ist eine neue, weitgehende Freiheitseinschränkung in echtem Sinn durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Hier wird das Urrecht zum Beispiel der freien Auswahl der Mitarbeiter durch den Zwang, gewisse Gruppen zu bevorzugen, eingeschränkt. Freilich dies nicht im Namen der „Freiheit“, sondern im Namen der Gleichheit. Auch der Gleichheitsbegriff einer freien Gesellschaft ist hier umgedeutet: es geht nicht um die Gleichheit vor dem Gesetz, die sich mit viel sonstiger Ungleichheit verträgt, sondern um die faktische Gleichheit im Sinne gleicher Möglichkeiten, um Gleichmacherei.
Abschließend: Wozu haben wir eigentlich unsere Freiheit im rechtverstandenen Sinn? Wir haben sie, um mit unseren Mitteln, mit unseren Kenntnissen, Ansichten und Begabungen aus unserem Leben etwas Erfreuliches zu machen, etwas, was uns gefällt und dann wahrscheinlich auch den anderen nützlich ist.



Der Zwischenruf

